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Förderung von Kleinstprojekten

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Projektförderung in Doussala
Projektförderung in Doussala© Deutsche Botschaft Libreville

Grundsätzlich verfügt die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Libreville über einen Haushalt zur Finanzierung von Kleinstprojekten. Die Maßnahmen sollen den Grundbedürfnissen der armen und ärmsten Bevölkerungsschichten direkt Rechnung tragen. Ein besonderes Augenmerk legt die Botschaft auf eine geschlechterpolitische Wirkung der Maßnahmen, d.h. auf Projekte, die der tatsächlichen Verbesserung der Lebenssituation der Frauen vor Ort dienen. Förderungswürdig sind Kleinstvorhaben, die durch den einheimischen Träger (z.B. NGO, Missionsstation o.ä.) nicht selbst finanziert werden können. Nicht möglich ist die Förderung von Einzelpersonen oder bereits privilegierten Gruppen. Weiterhin nicht förderungswürdig sind Löhne und Gehälter sowie laufende wiederkehrende Ausgaben für Verbrauchsgüter, wie Futtermittel, Arzneimittel, Stoffe, etc.

Zudem ist das Vorhaben von einer deutschen Vertrauensperson zu begleiten, die entweder in Gabun oder auf Sao Tomé wohnhaft ist oder zumindest regelmäßig vor Ort sein kann. Das Kleinstvorhaben ist gemeinsam mit dem Projektträger durchzuführen.

Diese Art von schneller und unmittelbar sichtbarer Hilfe wird in der Bevölkerung allgemein hoch geschätzt und erfreut sich eines großen Bekanntheitsgrades.
Kleinstvorhaben sollen innerhalb des laufenden Haushaltsjahres abgeschlossen werden.

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