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Konsularinformationen

Aufenthaltstitel © dpa
Die Deutsche Botschaft Libreville verfügt als Kleinstvertretung nicht über eine Rechts- und Konsularabteilung
Reisepässe
Zuständige Passbehörde für Antragsteller mit Wohnsitz in Gabun oder São Tomé und Príncipe ist die Deutsche Botschaft in Jaunde.
Deutschen Staatsangehörigen, die ihren Pass in Gabun verloren haben oder deren Pass abgelaufen ist, kann vom Französischen Generalkonsulat in Libreville ein „Laissez- passer“ ausgestellt werden, das zur Rückkehr nach Deutschland berechtigt. Die dort zur Vorsprache notwendige offizielle Bescheinigung stellen wir Ihnen gerne aus.
Deutschen Staatsangehörigen, die ihren Pass in São Tomé und Príncipe verloren haben oder deren Pass abgelaufen ist, kann von der Portugiesischen Botschaft ein „Laissez-passer“ ausgestellt werden, das zur Rückkehr nach Deutschland berechtigt.
Visa für die Einreise nach Deutschland
Die Art des Visums hängt von der Dauer des geplanten Aufenthalts ab. Wenn Sie sich nur für kurze Zeit (weniger als 90 Tage) in Deutschland aufhalten möchten, beispielsweise für einen Familienbesuch oder eine Geschäftsreise, benötigen Sie ein Schengen-Visum. Das Schengen-Visum berechtigt Sie nicht zur Arbeit.
Deutschland unterhält in Gabun kein Konsulat und wird in diesem Fall durch das französische Generalkonsulat in Libreville vertreten. Um ein Schengen-Visum zu beantragen, wenden Sie sich bitte an das genannte Konsulat, wenn Ihr Hauptreiseziel Deutschland und Ihr Hauptwohnsitz Gabun ist.
Weitere Informationen auf der Website der französischen Botschaft in Libreville.
Für alle anderen Arten von Visa (Studium, Familienzusammenführung, Arbeit, usw.) wenden Sie sich bitte an den Visa-Service der Deutschen Botschaft in Yaoundé. Mehr Informationen unter diesem Link.
Urkunden/Beglaubigungen
Eine Überprüfung von Gabunischen Urkunden und Beglaubigungen ist leider nicht möglich. Inländische Behörden haben in eigenem Ermessen über die Urkunden zu entscheiden und werden auf die freie Beweiswürdigung gemäß § 438 Abs. 1 ZPO verwiesen.
Die gabunische Botschaft in Deutschland ist für die Legalisierung deutscher Diplome zuständig. Mehr dazu finden Sie in den Konsularinformationen des Auswärtigen Amts.
Weitere Informationen

Ab dem 12. Oktober 2025 wird in allen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Zypern und Irland) sowie in Island, Liechtenstein Norwegen und der Schweiz ein neues IT-System für die digitale Erfassung der Ein- und Ausreise in den Schengenraum eingeführt (EES = Entry/Exit System).
Deutschland führt das EES schrittweise zuerst am Flughafen Düsseldorf ein, gefolgt von Frankfurt/ Main und später an weiteren Flughäfen und an Seehäfen.
Die Regelung gilt für Personen, die für einen Kurzaufenthalt (max. 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) in den Schengenraum einreisen möchten. Ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz. Die Reisenden selbst müssen nichts weiter veranlassen. Die Änderung betrifft nur die Abläufe an den Grenzkontrollstellen:
- Bei der Einreise werden Gesichtsbild und Fingerabdrücke abgeglichen
- Pässe werden künftig nicht mehr gestempelt. Die Ein- und Ausreise wird digital in Übereinstimmung mit europäischem Datenschutzrecht gespeichert.
- An ausgewählten Flughäfen finden Reisende Selbstbedienungs-Terminals, um den Prozess zu beschleunigen.
Weiterführende Informationen stehen auf den Webseiten der Europäischen Union und der Bundespolizei zur Verfügung.