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Konsularinformationen

Ein Finger auf einer deutschen Aufenthaltserlaubnis

Aufenthaltstitel © dpa

23.09.2025 - Artikel

Die Deutsche Botschaft Libreville verfügt als Kleinstvertretung nicht über eine Rechts- und Konsularabteilung

Reisepässe

Zuständige Passbehörde für Antragsteller mit Wohnsitz in Gabun oder São Tomé und Príncipe ist die Deutsche Botschaft in Jaunde.

Deutschen Staatsangehörigen, die ihren Pass in Gabun verloren haben oder deren Pass abgelaufen ist, kann vom Französischen Generalkonsulat in Libreville ein „Laissez- passer“ ausgestellt werden, das zur Rückkehr nach Deutschland berechtigt. Die dort zur Vorsprache notwendige offizielle Bescheinigung stellen wir Ihnen gerne aus.

Deutschen Staatsangehörigen, die ihren Pass in São Tomé und Príncipe verloren haben oder deren Pass abgelaufen ist, kann von der Portugiesischen Botschaft ein „Laissez-passer“ ausgestellt werden, das zur Rückkehr nach Deutschland berechtigt.

Visa für die Einreise nach Deutschland

Die Art des Visums hängt von der Dauer des geplanten Aufenthalts ab. Wenn Sie sich nur für kurze Zeit (weniger als 90 Tage) in Deutschland aufhalten möchten, beispielsweise für einen Familienbesuch oder eine Geschäftsreise, benötigen Sie ein Schengen-Visum. Das Schengen-Visum berechtigt Sie nicht zur Arbeit.

Deutschland unterhält in Gabun kein Konsulat und wird in diesem Fall durch das französische Generalkonsulat in Libreville vertreten. Um ein Schengen-Visum zu beantragen, wenden Sie sich bitte an das genannte Konsulat, wenn Ihr Hauptreiseziel Deutschland und Ihr Hauptwohnsitz Gabun ist.

Weitere Informationen auf der Website der französischen Botschaft in Libreville.

Für alle anderen Arten von Visa (Studium, Familienzusammenführung, Arbeit, usw.) wenden Sie sich bitte an den Visa-Service der Deutschen Botschaft in Yaoundé. Mehr Informationen unter diesem Link.

Urkunden/Beglaubigungen

Eine Überprüfung von Gabunischen Urkunden und Beglaubigungen ist leider nicht möglich. Inländische Behörden haben in eigenem Ermessen über die Urkunden zu entscheiden und werden auf die freie Beweiswürdigung gemäß § 438 Abs. 1 ZPO verwiesen.

Die gabunische Botschaft in Deutschland ist für die Legalisierung deutscher Diplome zuständig. Mehr dazu finden Sie in den Konsularinformationen des Auswärtigen Amts.

Weitere Informationen

Entry-/Exit System
Entry-/Exit System © EU Kommission

Das digitale Entry / Exit System (= EES) ist am 10. April 2026 vollständig in Betrieb gegangen. Das System wird von allen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Irland und Zypern) sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz an deren Außengrenzen eingesetzt.

Mit EES werden Ein- und Ausreisen von Personen digital registriert, die für einen Kurzaufenthalt (maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) in den Schengen-Raum reisen. Ausgenommen hiervon sind unter anderem Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz sowie Inhaber von Aufenthaltstiteln und Visa für den längerfristigen Aufenthalt.

An den Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen ändert EES nichts. Die Änderungen betreffen lediglich die Abläufe an den Grenzkontrollstellen, Reisende selbst müssen nichts weiter veranlassen:

  • Bei Einreise werden neben Angaben zu Person und Reisedokument auch biometrische Daten (Fingerabdrücke und Gesichtsbild) erfasst.
  • Reisedokumente werden nicht mehr analog gestempelt. Ein- und Ausreisen werden digital und in Übereinstimmung mit europäischem Datenschutzrecht gespeichert.
  • An ausgewählten Flughäfen finden Reisende Selbstbedienungs-Terminals, um den Prozess zu beschleunigen.

Weiterführende Informationen stehen auf den Webseiten der Europäischen Kommission zur Verfügung.

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